Herrn Ministerpräsident

Horst Seehofer

Deutscher Bundestag                                                                                                 31.08.2009

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel: 030/227 75 558.

Fax: 030/227 76 558

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Verantwortlicher für Todesfälle durch Amalgamfüllungen in Bayern ?

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,


Erbitte für unsere Strafanzeige am Internat Strafgerichtshof in DenHaag die Mitteilung darüber, wer persönlich die Verantwortung dafür trägt, dass seit Jahren jeder zweite in Bayern  erbärmlich an den Amalgamfolgen verstibt.

Bisher wurden wir nur an das Ihnen unterstellte Ministerien verwiesen.Daher bitten wir Sie, uns nicht wieder dorthin zu verweisen.

 

Begründung:

Amalgamtod kriminell verheimlichte Fakten

 

Allen Amalgamempfängern wird von der Deutschen Regierung

(2007, 2005, 2001) verheimlicht, dass:

1.    bei jedem Zweiten über eine Allergie eine tödliche Autoimmunkrankheit eintritt (Autoimmunfax),,

2.    es sich um eine Spät-Allergie handelt (Bieger), aber stets nur ein Blitz-Allergietest gemacht wird,

3.    es sich um eine Nanogift handelt, das extrem klein, überall eintritt und gespeichert wird (je kleiner, desto gemeiner), Nanopartikel stören Hirnentwicklung bei Föten

4.    nicht nur die aufgenommene Giftmenge, sondern die Allergie (2) entscheidet – nach dem „Alles oder Nichtsgesetz“. Unsere Kranken waren stets Allergiker – außer im Endstadium Krebs. Quecksilber im Gehirn 17 Jahre nach Vergiftung KrebsTod

5.    die allergisierenden Metalle irreversibel im Gehirn u.a.  gespeichert werden,

6.    die Ursache für die Hirnschädigung Neugeborener ist

    7. die Methylierung, die Umwandlung aus anorganischem in  

        gefährliches organisches Quecksilber (und Zinn) durch   

        gewöhnliche Darmbakterien, Pilze, Vitamine und Nahrung erfolgt.

8. Amalgam Blut- und Urinspiegel sind niedrig beim Tod, im Gehirn und anderen Organen

       jedoch hohe Speicherkonzentrationen.

    9. ausschließlich eine Amalgamentfernung unter Dreifachschutz erlaubt ist,  

        um  schwerste Nervenschäden durch die Amalgamentfernung und Tod zu

        vermeiden.

  

 

 

 

 

 

 

 

 10. streng verboten ist Kranken Zahnquecksilber zu verpassen, inbesondere

         bei

        - angeborene Nervenstörungen, Sehstörungen, Hörstörungen,

        - Nierenfunktionsstörungen

        - Frauen, die Kinder gebären wollen (in der gesamten Geschlechtsreife)

        - Allergiker

        -allen diesen Kranken sofort eine korrekte Amalgamsanierung und  

         lebenslange Gegengiftbehandlung mit DMPS/DMSA zusteht.

 

 Alles ist allseits bekannt, wird jedoch über einen umfangreichen Gutachterstamm kriminell – wider besseren Wissens verheimlicht.

Das Lügengebilde kann nur durch die Justiz aufgebrochen werden.

Da alle kriminelle Fakten seit über 20 Jahren bekannt sind,

Amalgamlegen deswegen 1989 zum Ärztlicher Kunstfehler erklärt wurde,

muss man das Verheimlichen der todbringenden Fakten als

gemeinschaftlichen Mord und größtes Verbrechen an der Menschheit bezeichnet werden.

(Auszug aus www.toxcenter,de).

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, tragen Sie die Verantwortung für Ihren Beamtenapparat und den durch seine Untätigkeit verursachten Todesfälle In Bayern, unserem Freistaat – zumal Sie intensiv jahrelang darüber beraten wurden?

Wir erbitten Ihre aktuelle Position für die angerufenen internationalen Gerichtshöfe.

 

Hochachtungsvoll

 

 

 

 

 


 

 

 

Dr.med.Dr.med.habil.Max Daunderer

Internist, Umweltarzt

Habilitiert als Klinischer Toxikologe

.

 

 

 

 

Nachrichtlich:

-Internationaler Strafgerichtshof

-Europäischer gerichtshof für Menschenrechte

-WHO

-UNO