Gruppenspezifische Notfalltherapie
19b. Fortpflanzungsgefährdende Stoffe

Als fortpflanzungsgefährdend
( reproduktionstoxisch ) gelten Stoffe, wenn sie bei Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen
oder deren Häufigkeit erhöhen ( fruchtschädigend )
oder eine Beeinträchtigung der männlichen
oder weiblichen  Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit
zur Folge haben können.