Amalgamsanierung
Indikation zum DMPS-Test
bei Amalgamträgern
Vor der Sanierung bei:
AIDS
Allergie,
generalisierte (1 ml)
Amyotrophe
Lateralsklerose
Erblindung (Teil-)
Ertaubung
Herzrhythmusstörungen
Lähmungen anderer
Art
Malignem Melanom
Multipler Sklerose
(auch untypischer)
Sensibilitätsstörungen
(Gefühlsausfälle)
Kaugummitest:
Wenn Hg über 100,
Sn über 30 µg/l Speichel.
Bemerkung:
Amalgamentfernung nach der Antidotgabe möglichst unter Kofferdam und ohne
schnelle Turbine. Nach der Entfernung nach ca. 6-12 Wochen erneute Mobilisation
(kürzeres Intervall ohne den genannten Schutz).
Grund: Eine Amalgamsanierung mit der unweigerlichen zusätzlichen
Giftaufnahme kann zu einer irreversiblen Verschlechterung des Krankheitsbildes
führen.
Nach der Sanierung bei:
Allergien
Antriebslosigkeit
Asthma bronchiale
Bauchschmerzen
Colitis ulcerosa
Ekzem
Gastritis
Infektanfälligkeit
Infertilität
Ischialgie
Karzinomen
Kopfschmerzen
Krebs
Morbus Crohn
Muskelschmerzen
Neuritis
T-Helferzell-Depression
Trigeminusneuralgie
Kaugummitest:
Wenn Hg unter 100,
Sn unter 30 µg/l Speichel
Grenzwerte der
Arbeitsmediziner
Neuerdings befassen
sich auch Arbeitsmediziner mit diesem Mobilisationstest, obwohl sie unsere vor
10 Jahren entdeckte Methode zur Erkennung und Ausscheidung eines Giftdepots
früher brüsk ablehnten.
Nun wollen sie auch
ihre Grenzwerte, die für gesunde Arbeiter gelten sollen, auf Schwerkranke,
Allergiker und Kinder übertragen. Es sollte jedoch einleuchten, dass für einen
Amalgamvergifteten mit Multipler Sklerose oder Hörsturz, plötzlichen
Sehstörungen, Lähmungen oder AIDS ein zusätzliches Nerven- oder Immungift in
keiner Konzentration zu tolerieren ist.
Da wir bei einer
Mobilisation wissen, wann und wie die Ausscheidung einsetzt, brauchen wir keinen
24-Stunden-Urin, der dann angezeigt ist, wenn man nicht weiß, wann das Gift
aufgenommen wurde oder die Ausscheidung erfolgt.
Unser Verfahren
wurde in der toxikologischen Praxis für den praktischen Arzt entwickelt und
natürlich mit Klinikmethoden verglichen und standardisiert. Eine Beurteilung
der Ausscheidung von Quecksilber durch DMPS ist nur bei einer Mitbestimmung von
Kupfer sinnvoll, ein Nachweis des Amalgams wird durch zusätzliche
Zinnbestimmung möglich. Der Vergleich mit dem Kaugummitest beweist die
Depotbildung aus den Amalgambestandteilen.
Irrtum der Zahnärzte
Die Zahnärzte
machten bisher den Fehler, beim Amalgam nur das Quecksilber zu bewerten, ohne
die Giftwirkung der anderen Bestandteile wie Zinn, Kupfer, Silber zu
berücksichtigen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten sie nicht dem Irrglauben
erliegen können, das Quecksilber im Depot stamme aus der Nahrung und nicht aus
den Füllungen. Die Tatsache, dass durch Kaugummikauen auf Amalgamfüllungen bis
zu 194,8 Mikrogramm Quecksilber in den Speichel gelangen, wurde allerdings
bereits von dem Zahnarzt Prof. Kröncke und dem Arbeitsmediziner Prof. Valentin
(Ott, 1984) beschrieben, die demnach wussten, dass Amalgam den Speichel
vergiftet. Umsoweniger sind ihre Dementis zu verstehen.
Geschichte
Amalgam wurde 1826
von Taveau entwickelt, schon 1840 jedoch in Amerika wegen der
Quecksilberdampfvergiftungen verboten, von den Zahnärzten 1855 wieder
eingeführt, im Januar 1985 wegen vieler chronischer Amalgamvergiftungen in der
UdSSR verboten. 1926 warnte Prof. Stock in Berlin vor der
Quecksilberdampfvergiftung durch Amalgam. Er selbst verstarb an seiner
chronischen Quecksilbervergiftung ohne ein Amalgamverbot erreicht zu haben.
Symptome der
Amalgamvergiftung
Folgende
Krankheitszeichen fanden wir in absteigender Häufigkeit bei über 3000
Betroffenen: Antriebslosigkeit, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen,
Infektanfälligkeit, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Depression,
Schwindel, Tremor, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen, Sehstörungen, Hörstörungen,
Malignome, Multiple Sklerose.
Alternativen
Ca. 800 Zahnärzte
in Deutschland, die in der Internationalen Gesellschaft für ganzheitliche
Zahnmedizin vereinigt sind (Tel. 0621/166492), setzen seit vielen Jahren -
meist seit Beginn ihrer Tätigkeit - kein Amalgam ein. Deren Patienten leiden
weder an Allergien noch an Vergiftungserscheinungen durch ihre Zahnsanierungen.
Ihnen verdanken wir
folgende Informationen:
„Sondermüll im Mund“
Weil das
Bundesumweltamt (Prof. J. Hahn) der Ansicht ist, dass das Quecksilber aus dem
Amalgam aus Zahnarztpraxen und dem Stuhl der Patienten mit Amalgam im Mund den
Klärschlamm so stark mit Quecksilber vergiftet, dass er nicht mehr auf die
Felder ausgebracht werden kann, müssen die Zahnärzte seit dem 1.1.1990 teure
Amalgamabscheider in ihre Behandlungsstühle einbauen.
Verbot - Kunstfehler
In der Schweiz werden
Zahnbehandlungen nicht von den Krankenkassen bezahlt. Hier ging der Umsatz an
Amalgam in den letzten Wochen um 99% zurück. Darin zeigt sich der Wunsch der
Patienten.
Am 7.2.1990
informiert sich die Schwedische Regierung über die Notwendigkeit eines
Amalgamverbotes, das eventuelle noch dieses Jahr ausgesprochen werden soll.
In
den USA, Kanada und Australien wird das Amalgamverbot diskutiert.
Informierte
Patienten in Deutschland werden auch hier ein baldiges Amalgamverbot fordern.
Selbst danach werden wir noch Jahrzehnte an den Folgelasten zu tragen haben.
Schadenersatzforderungen sind bei positivem Nachweis in Amalgamtests bei
typischen Organschäden zu erwarten, denn ein Zahnarzt darf keine nachweisbaren
Gesundheitsschäden setzen.
Quelle: Daunderer: Biologische Medizin / Heft 4 / August 1990