2010 Zahnziehen bei Schmerzen zu unterlassen ist Unterlassene Hilfeleistung

Zahnschmerzen entstehen durch Eiter, der die Nerven auffrisst. Bei Zahnschmerzen den verursachenden Zahn nicht zu ziehen ist unterlassene Hilfeleistung, da es tödlich enden kann durch Blutvergiftung .Daher muss man den Zahnarzt eindringlich hinweisen unter Zeugen, dass

  1. ein starker Schmerz besteht
  2. man das Ziehen des Zahnes verlangt
  3. man ein Nichtziehen als Unterlassene Hilfeleistung anzeigt.

Zuhause ein Protokoll mit exakter Uhrzeitangabe schreiben, vom Zeugen mit Personalien unterschreiben lassen und mit Personalausweis beim Polizeirevier vorsprechen. Dies geht auch nachts.

Erfahrungsgemäß ändert sich dadurch das Verhalten der umliegenden Zahnärzte wesentlich zum Besseren.