Zahnzement enthält giftige
Schwermetalle
Sehr geehrter Herr
Dr. Daunderer,
ich wäre sehr
dankbar, wenn Sie mir eine Frage beantworten würden.
Der Broschüre
„Legierungen in der zahnärztlichen Therapie“ vom Bundesgesundheitsamt ISBN
3-89254-178-7 konnte ich auf Seite 9 folgendes entnehmen: „Aus Gründen von
Patienten- und Anwenderschutz dürfen Dental-Gußlegierungen, Dentallote und
kieferorthopädisch eingesetzte Legierungen, welche Beryllium, Cadmium und Blei
enthalten, in der zahnärztlichen Therapie nicht verwendet werden.“
Trotz Vorlage eines
Allergiepasses – Allergie auf Amalgam/Quecksilber, Benzoylperoxid und
Ammoniumtetrachloroplatinat – hat mir ein Zahnarzt einen Zement mit
Thiomersal/Quecksilber in den Mund eingebracht. Ich habe den Zement inzwischen untersuchen
lassen und festgestellt, dass u.a. auch Cadmium, Blei, Gallium, Palladium
enthalten ist (siehe bitte Befund!).
Das BfArM schreibt
mir auf meine Anfrage „Darf der Zement in Deutschland verwendet werden?“:
„Es zeigt sich das
für einen Zink-Phosphat-Zement übliche Bild; alle der genannten Elemente außer Zink
liegen in ihrem Anteil unter 0,01%. In der aktuellen internationalen Norm zu
zahnärztlichen Zementen  mit
Säure-Basis-Abbindung (ISO/DIS 9917-1) wird ein maximaler Bleigehalt von
100mg/kg (dies wären 100000µg/kg) angegeben. Petralit erfüllt somit diese
normative Vorgabe zur Zusammensetzung.“
Zur enthaltenen
Cadmiumkonzentration äußert man sich aber nicht! Ich habe diesbezüglich
nochmals nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Können Sie mir sagen,
ob Cadmium überhaupt in Zahnzementen enthalten sein darf – wenn ja – in welchen
Konzentrationen?
Multi-Element-Analyse des Materials
(Zahnzement):
Blei                               41000   µg/kg
Cadmium                       65000   µg/kg
Kobalt                            <
250   µg/kg
Gallium                          11700   µg/kg
Gold                              <
250   µg/kg
Indium                             <250   µg/kg
Kupfer                             2200   µg/kg
Molybdän                          550   µg/kg
Palladium                        6200   µg/kg
Platin                              <250   µg/kg
Silber                                370   µg/kg
Thallium                          <250   µg/kg
Wismut                              580   µg/kg
Zink                        156000000   µg/kg
Zinn                                  920   µg/kg
Quecksilber                   95000   µg/kg
Antwort:
Zahnärzte haben totale Narrenfreiheit –
sonst dürften sie nicht flüssiges Quecksilber mit Totenkopf in den Kopf
Implantieren.
Ich liess mir alle Zähne ziehen, um nie mehr
auf irgendwelche Ignoranten angewiesen zu sein!