Zahnbrücken verboten bei:

 

-         Aluminium- Allergie verhindert Keramik

-         Metacrylat- und Benzoylperoxidallergie verhindert alle Kleber

-         Titan- Allergie verhindert Titan

-         Zirkonium- und Aluminium- Allergie verhindert Zirkonium

-         Nickel- bzw. Metall- Allergie verhindert Metallgerüste

-         Vergiftete oder eitrige Wurzeln verhindern Brückenträger.

 

Der TOX CENTER – Allergietest auf Metalle und Kleber (Nr.2)und eine toxikologische OPT- Auswertung geben Auskunft darüber, ob Brücken möglich sind.