Zahnarzt – Arzt  fehlende Kooperation

Zahnärzte haben Berührungsängste mit Ärzten aus Minderwertigkeitskomplexen. Kein Zahnarzt informiert den Hausarzt über systemische Krankheiten wie Eiter im Kiefer. Kein Zahnarzt fragt nach Komplikationen eines gemeinsamen Patienten dessen Hausarzt, fragt nach Gefährdungspotential wie Gingko und Blutungsneigung. Der Zahnarzt ist ein Schönheitschirurg, der vor der Operation wie ein Anästhesist sämtliche Krankheiten seines Patienten erfahren müsste. Er müsste rechtlich vom Hausarzt die ambulante OP – Vorbereitung anfordern. Dazu gehören Leberwerte und Ekg zur Frage der Verträglichkeit der örtlichen Betäubung ebenso wie sämtliche Allergien.

Da zum Ziehen von Weisheitszähen oft riesige Mengen zur örtlichen Betäubung zusammen mit einem gefährlichen Kreislaufmittel zur Blutstillung in den Kopf gespritzt werden, müsste bei Allergikern unbedingt vorher ein Epikutantest auf das Lieblingsmedikament des Zahnarztes erfolgen. Wir testen routinemäßig die zehn wichtigsten örtlichen Betäubungsmittel und wissen, dass bei 30 % auf ein Mittel eine Allergie besteht, bei 5 % auf zwei und mehr. Nur so könnte der Tod in der Zahnarztpraxis verhindert werden. Nach Auskunft der Rettungsleitstelle in München ereignete er sich ca. 10 mal jedes Jahr. Zur Frage der Verträglichkeit der zahnärztlichen Materialien müsste es ein Konsilarblatt vom Zahnarzt zum Hausarzt geben  mit der Bitte um Abklärung beim Hausarzt:

 

Stempel  Zahnarzt

An Hausarzt

 

Patienten – kassenkärtchen- Daten

 

Konsil erbeten

 

Sehr geehrte(r) Frau / Herr Kollege(in),

obiger Patient soll untenstehendes Material erhalten. Wir bitten um geeignete Allergietestungen.

Materialzusammensetzung:

Kleberzusammensetzung:

Lokalanästhetika: