Zahnarzt pfuschte wenn Amalgam schadete

Nach dem neuesten Statement des Gesundheitsministeriums vom 4.10.06 (Dr.Günter Siegemund 116-96/Daunderer/06) ist ausschließlich der Zahnarzt schuld, wenn Amalgam zu Schäden geführt hat.  Gegenanzeige für Amalgam als Zahnflickstoff ist eine nachgewiesene Allergie.

„Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Anwender des Medizinproduktes Amalgam in ausreichendem Maße informiert sind. Eine umfassende Information von Zahnärzten und Patienten ist nicht zuletzt durch die aktuelle Informationsschrift des BfArM „Amalgame in der zahnärztlichen Therapie“. die auch auf der Homepage des BfArM veröffentlicht ist, gewährleistet. Ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen haben keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Patienten.“

 

Nach dem Statement von Prof. Wirz, dem Ordinarius für Zahnmedizin in Basel ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Amalgamversorgung :

1)     Mindestens 45 Minuten Dauer (Stoppuhr!)

2)     Unterfüllung

3)     Polieren

Wenn diese Grundvoraussetzungen (!) erfüllt sind, sollte Amalgam nicht schaden (was wir nicht glauben nach der Behandlung von Wirz-Patienten).

 

Es ist ein unglaublicher Anachronismus und ein Armutszeugnis für die gesamte Medizin, hochgiftiges flüssiges Quecksilber irreversibel in den Kopfknochen des Kiefers hinein zu füllen.

Man tut so, als ob es seit etwa 200 Jahren keinerlei Fortschritte in der Zahnmedizin gegeben hätte und man heute so wie vor 200 Jahren extrem hässliche, hochgiftige und minderwertige Metalle in den Mund stopfen müsse, „weil es so billig ist“.

Arme Zahnmedizin von gestern!

 

guenter.siegemund@bmg.bund.de

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