Zahnarzt entscheidet Methylquecksilber-Freisetzung

Nach dem neuesten Statement des Gesundheitsministeriums vom 4.10.06 (Dr.Günter Siegemund 116-96/Daunderer/06) ist ausschließlich der Zahnarzt schuld, wenn Amalgam zur Freisetzung des hochgiftigen, ins Hirn wandernde und krebserzeugende Methylquecksilber geführt hatte.

„Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Anwender des Medizinproduktes Amalgam in ausreichendem Maße informiert sind. Eine umfassende Information von Zahnärzten und Patienten ist nicht zuletzt durch die aktuelle Informationsschrift des BfArM „Amalgame in der zahnärztlichen Therapie“. die auch auf der Homepage des BfArM veröffentlicht ist, gewährleistet. Ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen haben keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Patienten.“

 

Nach dem Statement von Prof. Wirz, dem Ordinarius für Zahnmedizin in Basel ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Amalgamversorgung :

1)     Mindestens 45 Minuten Dauer (Stoppuhr!)

2)     Unterfüllung

3)     Polieren

Wenn diese Grundvoraussetzungen (!) erfüllt sind, sollte Amalgam nicht schaden (was wir nicht glauben nach der Behandlung von Wirz-Patienten).

 

Das glauben wir nicht nach unserer Studie mit Methylquecksilber wonach die Patienten mit jahrelang erhöhtem Methylquecksilber keinen Fisch oder andere methylquecksilberhaltigen Nahrungsmittel zu sich genommen hatten.

Wenn das BMG Recht hätte, wäre ausschließlich der Zahnarzt schuld, wenn

Amalgam Methylquecksilber freigesetzt hatte und dies Schäden hervorgerufen hatte.

guenter.siegemund@bmg.bund.de

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