2007 Zahnarzt Gehässigkeiten lassen TOXCENTER kalt

Ihr Schreiben vom 19.2.2007

Herr Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer

Internet-Veröffentlichung

Sehr geehrter Herr Kollege Karkalis ,

in vorbezeichneter Angelegenheit liegt uns zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Tox-Centers e.V. , datiert auf 21. März 2007, vor:

Der Verein, vertreten durch seine Organe, räumt den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt ein, wonach die von Ihnen erwähnte Strafanzeige gegen das Tox-Center e.V. von diesem in das Internet gestellt und entsprechend kommentiert worden sei.

Die Verantwortlichen des Tox-Centers e.V. sehen keine Veranlassung, diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Diesbezüglich müssen wir Sie nach wie vor darauf hinweisen, dass ein eingetragener Verein nicht den Vorschriften der Berufsordnung für die Arzte Bayerns unterliegt, weshalb wir keine rechtliche Möglichkeit haben, an diesen Verein heranzutreten.

Unabhängig davon dient das Berufsaufsichtsverfahren nicht der Durchsetzung etwaiger Ansprüche des Beschwerdeführers, sondern ausschließlich der Sanktionierung nachweisbar fehlerhaften beruflichen Verhaltens durch den Arzt. (ÄKBV)

Zahnarzt hält seine Strafanzeige als Eingriff in Geheimspäre ( Palladium-Urteil )

1.             14.02.2006      Strafanzeige und Strafantrag :

aus allen rechtlichen Gründen stelle ich und zeige folgenden Sachverhalt an.

Meine Patientin Frau C. B. hat trotz entsprechender Aufklärung über Ihren Zahnbefund und die medizinisch indizierten Behandlungs-alternativen zusätzlichen Rat bei Herrn Dr. Max Daunderer im o.g. TOX CENTER gesucht. /Anlage

Daraufhin wurde am 11.02.2006 gegen quittierte Gebühr von 50,- EUR postalisch, also ohne jede Rücksprache oder Untersuchung der Patientin, in die laufende Behandlung konsiliarisch eingegriffen mit ganz erheblichem Einfluss auf das notwendigerweise für jede ordnungsgemäße Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler.

Es wurden mit einem Marker Areale in die Panorama-Röntgenaufnahme gezeichnet, die der Behandler "ausfräsen" soll und es wird klare Empfehlung zur Zahnextraktion gegeben. Es will sich mir nicht erschließen, dass solches Vorgehen von den einschlägigen Berufs­ordnungen der Heilberufe gedeckt sei. Ich bitte um eine entsprechende Bearbeitung bzw. Weiterleitung, falls. eine andere Stelle für solche zuständig ist. Ich stelle diesen Antrag auf tel. Empfehlung der Bayer. Landesärzte- und -zahnärztekammern und bitte um einen Eingangsbescheid.             Zahnarzt  Dr. Karkalis, Oppenheim

2.        Stellungnahme  TOXCENTER :

1991 hielt ich für Ihn im Auftrag einer Bürgerinitiative einen Vortrag über Umweltgifte und Zahnflickstoffe. Dies bedeutete für ihn den Anfang als " Amalgamspezialist ". 1992  tauschte er seinem Patienten "St. K. " dessen Amalgam in Palladium aus. Der Patient kam daraufhin schwer krank in meine Praxis. Er hatte eine Palladium-Allergie und wurde sofort gesund nach Austausch des Materials. Dr. Kark.  sandte damals an Sie über mich eine solche Anzeige wie obige. Das Berufsgericht ( BGÄ 13 / 95 München ) sprach mich damals frei, weil :

.  es sich um die Anamnese des Patienten gehandelt hatte und

.  ein Zahnarzt berufsfremd sei und nicht nach Ärztegesetz beurteilt wird.

Im anschließenden acht Jahre währenden Prozess mit seinem Patienten bezichtigte er diesen, er selbst hätte den Therapie- und Heilplan gefälscht und statt Palladium "Gold" eingesetzt, Natürlich lag bei der Krankenkasse das Original mit seinem handschriftlichen Vermerk "Gold wegen Allergie auf Palladium". Im Urteil musste er die gesamten Prozesskosten tragen und dem Patienten eine Entschädigung von 10 000.- DM zahlen; es wurde keine Revision zugelassen wegen Eindeutigkeit. ( OLG Koblenz 70 463/95).

Den Groll über seinen verlorenen Prozess versucht er seither vergeblich zu besänftigen.

Rückantwort :

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. D., vielen Dank für Ihre Stellungnahme in vorbezeichneter Angelegenheit vom 24. August 2006.

Wir verstehen Ihre Ausführungen dahingehend, dass es sich bei "Tox- Center" um einen eingetragenen Verein handle, der als gemeinnütziger Verein eine Schutzgebühr erhebe, die diesem seitens des Finanzamtes gemeinsam mit der Zahnärztekammer zur Auflage gemacht worden sei. Die Aufgabe des Vereins bestehe lediglich in der Prophylaxe und der toxikologischen Beurteilung bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Vergiftung. Es würden durch den Verein lediglich Hinweise gegeben werden, die dann durch den, den Anfragenden behandelnden Arzt geklärt werden sollten. Durch den Verein finde keinerlei Handlung statt, sondern es würden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. So sei auch bei der Patientin Ihres Kollegen, Frau C. B. , verfahren worden. Diese habe ihre Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme zur Computerauswertung an den Verein gesandt. Dort sei diese von den für den Verein tätigen Ärzten entsprechend bestimmter Programme ausgewertet worden. Nach unserem Verständnis wird hier der Anfragende ausschließlich in Vertragsbeziehungen zu dem vorstehend genannten Verein, nicht zu den für den Verein tätigen Ärzten. Der Verein als solcher unterliegt nicht den Bestimmungen der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns. Wir schließen die Angelegenheit damit ab. S.

3. Brief Zahnarzt Dr. Karkalis vom 15.02.2007 :

            "  Die Veröffentlichung ist ehrenrührig und beleidigend, sie stellt einen Eingriff in meine Geheimspäre dar.

                Ich fordere sie daher auf, die Veröffentlichung unverzüglich aus dem Internet zu nehmen "

4. Unsere Erwiderung vom 19.02.07 :

            "  Die Veröffentlichung ist wörtlich Ihre eigene Strafanzeige und unsere Richtigstellung bei den Behörden

                sowie der Einstellungsbeschluss. Falls sie wollen dass wir Ihre leidige Strafanzeige löschen,

                fordern wir Sie hiermit auf, bis 30.02.2007

            1.         schriftlich sich für die bisherigen Lügen zu entschuldigen und

            2.         eine Unterlassungserklärung zu senden, mit der Strafbewehrung,

                        dass Sie bei erneuten Lügen über uns  300 000 Euro  Strafe zahlen. TOXCENTER