Zahnärzte sind zum Erfolg ihrer Behandlung verpflichtet

Zahnärzte sind ihren Patienten nicht nur „eine Behandlung als solche“ schuldig, sondern auch einen „Erfolg“,

urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Eine Patientin erhielt daher 6.000 € Schmerzensgeld,

weil ihre herausnehmbare Teilprothese nicht passte.

Das Teil sass zu locker und die Kronen hatten überstehende Ränder.

Sprach-, Beiss- und Kauprobleme waren die Folge.

Wolfgang Büser, Rechtsexperte

Quelle: AOK Bayern Heft 3/2008 Seite 26