2010 Wurzelbehandlung ist Augenwischerei mit schwersten Folgekrankheiten

Nach einem Reitunfall als Jugendlicher mit einem Hufhieb eines anderen Pferdes auf mein Schienbein hatte ich dort jahrelang eine eitrige Ostemyelitis. Zahlreiche Chefärzte reinigten immer wieder die Wunde. Bessser wurde es noch wochenlangem Tamponieren und Wundheilung von innen. Das Loch blieb. Chirurgen erklärten immer wieder, dass Eiter niemals ganz aus dem Knochen entfernt werden könnte. Antibiotika oder Wundreinigung in Narkose halfen nur kurzzeitig.

Fünfzig Jahre später bekam ich dort eine aufsteigende Thrombose der Beinvenen mit Lungenembolie, Herzinfarkt und wiederholtem Kammerflimmern, musste reanimiert werden. Ein eitriger Knochen gilt in der gesamten Medizin als lebensbedrohlich!

Nur Zahnärzte halten es für eine Lappalie, für die sie keinen Finger krumm machen wollen.

Wenn ein Hausarzt schriftlich die Zahnentfernung verlangt,  dass wegen schwerer Folgekrankheiten Eiter aus dem Kiefer entfernt werden muss, dann muss der Zahnarzt auf Kassenkosten die Eiterzähne ziehen und aus dem Eiterloch einen bakteriologischen Abstrich in ein Labor senden (z.B. TOX-Labor).. Eine Weigerung wäre eine strafbewehrte Unterlassene Hilfeleistung bzw. fahrlässige Tötung.

 

So kann ein Zahnarzt niemals Eiter um oder gar unter Zähnen beseitigen ohne den

eitrigen Knochen restlos mit dem Bohrer auszufräsen und sechs Wochen lang die Wunde mit einem Salbenstreifen offen zu lassen.

Dies ist Basiswissen der Chirurgen vom ersten Lehrjahr!

Eiterwurzeln mit einem Chemiekoktail abfüllen sollte als schwerer Ärztlicher Kunstfehler streng verboten werden.

Ändern wird sich das erst, wenn Zahnärzte für die von ihnen verursachten schweren Folgekrankheiten selbst haften müssen.

Heute bekommt ein Zahnarzt von der Pflichtkrankenkasse 50 € für das notwendige Ziehen eines großen Zahnes und anschließendem Ausfräsen. Für die Giftfüllung jeder Wurzel bekommt er jedoch jeweils 150€, also 600 € pro Backenzahn.

Da nur das Geld entscheidet, wird soviel Gift in Zähne gefüllt wie irgend möglich.

Vor dem Ziehen eines Zahnes ist jeder Zahnarzt gehalten, dreimal hintereinander diesen Zahn mit giftigen, allergisierenden Desinfektionsmitteln abzufüllen. Viele heutige Zähne sind mit dem krebserzeugenden Arsen gefüllt, heute stets mit dem allergisierenden Formaldehyd. Hinzu sind enthalten drei verschiedene Antibiotika zusammen, insgesamt sind meist 16 verschiedene Chemikalien im Wurzelfüllmaterial. Der Zahnarzt redet nur vom Gummikörper „Guttapercha“, über das eigentlich Gift wird geschwiegen.

Die Zusammensetzung aller Wurzelfüllmaterialien ist in

meinem  Handbuch „Toxikologie in der Zahnmedizin“ online

 vollständig enthalten!

Da Zahnärzte heute in der Bundesrepublik ausnahmslos keinen Eiter um Zähne im Rötgenbild erkennen, dürfen sie keinesfalls die Eiterwurzel mit Chemilalien abfüllen, da sie ja garnicht wissen, was sie tun!

Grundvoraussetzung wäre die nachgewiesene Kenntnis des folgenden Lehrbuches von Prof. Price!

Ausnahmslos kein einziger unser durch Wurzelfüllungen schwerkranker Patienten in den letzten 20 Jahren erfuhr etwas von den allergisierenden, giftigen sechzehn Bestandteilen von Wurzelfüllmaterialien. Dies ist ein grober Ärztlicher Kunstfehler der fehlenden Aufklärung. Damit ist jeder Zahnarzt automatisch voll verantwortlich und schadenersatzpflichtig für alle Folgeschäden.

Die Karteikarte ist dafür der Beweis. Deren Kopie darf jeder Patient kostenlos anfordern!

 

Schon 1923 schrieb der Amerikaner Weston A. Price ein 1157 seitiges zweibändiges Handbuch über seine eigenen 25 jährigen Erfahrungen und Forschungen an tausenden toten und wurzelgefüllten Zähnen:

"Dental Infections Oral and Systemic, Volume 1"

"Dental Infections And Degenerative Diseases, Volume 2"

Ein photomechanischer Nachdruck kann über die Price Pottenger Nutrition Foundation

www.ppnf.org erworben werden.

Dieses Buch von 1923 kann wie die Arbeiten von Stock über Quecksilber von 1926 als das Fundament einer gesunden modernen Zahnmedizin gelten. Es ist erschreckend, wie klar und nachvollziehbar das alles schon 1923 publiziert war und wie wenig heutige Zahnärzte davon wissen.

 

George E. Meinig fasst die Arbeit von Weston A. Price 1993 in seinem Buch "Root Canal Cover-Up" auf ca. 220 Seiten recht lesbar (englisch) zusammen. Es ist unter ISBN 978-0-916764-09-8 im normalen Buchhandel für ein paar Dollar erhältlich - inzwischen in der neunten Auflage von 2008. Die ppnf will die Verfügbarkeit dieses Buches weiter gewährleisten.

 

Meinig, der 2008 gestorben ist, hat als Lehrer der American Dental Association und als Mitbegründer der American Association of Endodontists (Wurzelkanalbehandler) früher selber Wurzelbehandlungen durchgeführt und unterrichtet, dann aber seine Position aufgrund schlechter eigener Erfahrungen und auch wegen der Wiederentdeckung der Arbeiten von Weston A. Price vollständig revidiert. Die Evidenz war erdrückend, dass Wurzelfüllungen gesundheitsschädlich sind.

 

Er beschreibt auch die Notwendigkeit des Ausfräsens des Zahnfaches nach der Extraktion toter Zähne, weil das peridontal ligamentum und der angrenzende Knochen praktisch immer durch Bakterien und Toxine aus den Dentinkanälchen kontaminiert sind. (Seite 193/194)

 

Deutsche Übersetzung dieser Passage und weitere Anmerkungen

http://www.symptome.ch/vbboard/zahnmedizin-zahnprobleme-allgemein/33084-extraktion-vorgeschaedigter-zaehne.html#post214119

OZ

 

 

Resümee:

 

Eiter ist nicht nur in den Wurzeln, sondern stets rund um die Zahnwurzeln; daraus kann man ihn nie entfernen. Gefüllte Zahnwurzeln gesunden Tieren implantiert, tötet sie stets!

 

Vereiterte Wurzeln mit Chemikalien zu füllen ist nicht nur

völlig sinnlos, sondern auch höchst gefährlich und langfristig tödlich.

 

Stets sind tote Zähne die letzte Ursache von Krebs!

 

Der Zahn entscheidet die Krebslokalisation.

 

Wir erkennen daher im OPT automatisch welches Organ vom Krebs befallen ist bzw. wird.

 

Tote Zähne gehören so früh wie möglich entfernt und durch herausnehmbare Prothesen ersetzt!

 

Die wichtigste Krebsprophylaxe ist die Entfernung toter Zähne.

 

Selbst wenn eine von vier Wurzeln tot ist, gehört der Zahn entfernt. Der Schmerztest bzw. Kältetest ist daher ungeeignet.

Eine Wurzelfüllung ist stets als Ärztlicher Kunstfehler schon durch die fehlende (schriftliche) Ärztliche Aufklärung der enthaltenen Allergene bezüglich aller Folgekrankheiten Schadenersatzpflichtig durch den ausführenden Zahnarzt!