Volksbegehren in Bayern

In Bayern läuft das Volksgesetzgebungsverfahren wie folgt ab: Für einen Antrag auf ein Volksbegehren müssen mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach kommt es zu einem Volksbegehren, für dessen Erfolg innerhalb von 14 Tagen Unterschriften von mindestens 10% aller Stimmberechtigten notwendig sind. Für das Volksbegehren kann nur in Amtsräumen unterschrieben werden. Bei erfolgreichem Volksbegehren kommt es anschließend zu einem Volksentscheid. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Bei einem einfachen Gesetz besteht kein Zustimmungsquorum, im Falle eines verfassungsändernden Gesetzes dagegen ein Zustimmungsquorum von 25%, d. h. jeder vierte Abstimmungsberechtigte muss für die Vorlage stimmen, damit überhaupt ein gültiges Verfahren zustande kommt