Ungarn enteignet ausländische Bauern

Die nationalkonservative Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban hat Änderungen des Bodengesetzes beschlossen mit dem Ziel, EU-Bürger daran zu hindern, Ackerland zu erwerben. In Ungarn tätige Bauern aus EU-Ländern, vor allem aus Österreich, werden jetzt behördlich gezwungen, den Kauf ihrer Grundstücke rückabzuwickeln. Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Rechtsunsicherheit in Ungarn.

Behörde entmachtet

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit Genehmigung ihrer Bezirksbehörde ein Grundstück rechtmäßig gekauft und ihr Eigentum auch im Grundbuch eintragen lassen. Plötzlich kommt ein Ministerium daher und sagt, dass die Genehmigung der Bezirksbehörde ungültig ist und zwingt sie zur Rückabwicklung des Kaufs. - So geschehen in Ungarn.

16 Fälle hat die österreichische Botschaft in Budapest aufgelistet, alle betreffen österreichische Landwirte, die rechtmäßig Ackerland in Ungarn erworben haben, es bewirtschaften und jetzt gezwungen werden, den Kauf rückabzuwickeln. Wie gibt’s das, werden Sie fragen? Ganz einfach: die ungarische Bezirksbehörde hatte den Kaufantrag der Österreicher penibel geprüft und befunden, dass ein Erwerb des Ackerlandes nach den gültigen ungarischen Gesetzen erlaubt ist. Daher hat sie auch die Genehmigung zum Kauf erteilt und die Österreicher kauften. Die Behörde wusste aber zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ihr kurz zuvor von der Regierung in Budapest die Zuständigkeit entzogen worden ist. Der Regierung passt es nicht, dass Österreicher ungarisches Ackerland gekauft haben und sie hat die zuständigen Grundbuchämter aufgefordert, die österreichischen Eigentümer zu löschen. Die Grundbuchämter weigern sich und berufen sich auf das Grundbuchsgesetz, worauf die ungarische Staatsanwaltschaft nun die Grundbuchämter auf Durchführung klagt. Der ungarische Staat klagt sich also selber.

Der Agrargesandte an der österreichischen Botschaft in Budapest, Ernst Zimmerl, den die österreichischen Bauern um Hilfe gebeten haben, schüttelt resignierend den Kopf.

Auch Ungarn betroffen

Mit rückwirkender Gültigkeit sind auch die Voraussetzungen für den Kauf von Ackerland durch EU Bürger verschärft worden. Jene Bauern aus EU-Ländern, die bereits seit längerem um Kaufgenehmigung angesucht haben, werden jetzt abgewiesen. Rückwirkend wurde auch das Nutznießrecht geändert. EU-Bürger, die in Ungarn ein 50jähriges, 70jähriges oder lebenslanges Nutznießrecht im Grundbuch eingetragen haben, verlieren es in genau 20 Jahren. Die ungarische Regierung macht Grundbucheintragungen per Gesetz wertlos.

http://oe1.orf.at/artikel/333455