GIFTNOTRUF       TOX CENTER e.V. Wissenschaftlicher Leiter Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer Habilitiert als Klinischer Toxikologe Internist, Umweltarzt an der Technischen Universität München Hugo-Junkers-Str.13

 

An den

Präsident des Deutschen Bundestages Herrn Wolfgang Thierse

Platz der Republik 1    11011 Berlin

Todesfälle durch Zahnmetalle (Amalgam, Gold, Palladium)

Sehr geehrter Herr Thierse,

bitte teilen Sie uns mit, wer in Deutschland zuständig ist, wenn aus Profitdenken wider Wohl und Gesundheit der gesamten Bevölkerung an einer durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse als lebensgefährlich einzustufenden Behandlungspraxis festgehalten wird.

Wir sind davon überzeugt, dass das Ignorieren der vorliegenden Fakten für die Entscheidungsträger strafrechtliche Konsequenzen haben muss.

Die unwiderlegbaren Beweise der Gefährlichkeit oben genannter Zahnmetalle sind der dem Generalbundesanwalt vorliegenden Straf­anzeige beigefügt.

 

 

Juni 2002     An den  Bundespräsident Herrn Johannes Rau Bundespräsidialamt  11010 Berlin

Todesfälle durch Zahnmetalle (Amalgam, Gold, Palladium)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

bitte teilen Sie uns mit, wer in Deutschland zuständig ist, wenn aus Profitdenken wider Wohl und Gesundheit der gesamten Bevölkerung an einer durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse als lebensgefährlich einzustufenden Behandlungspraxis festgehalten wird

wir sind davon überzeugt, dass das Ignorieren der vorliegenden Fakten für die Entscheidungsträger strafrechtliche Konsequenzen haben muss.

Die unwiderlegbaren Beweise der Gefährlichkeit oben genannter Zahnmetalle sind der dem Generalbundesanwalt vorliegenden Strafanzeige beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

29. Juni 2002       An die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Frau Dr. Annette Schavan

Neues Schloss 70173 Stuttgart

Todesfälle durch Zahnmetalle (Amalgam, Gold, Palladium)

Sehr geehrte Frau Doktor Schavan,

bitte teilen Sie uns mit, wer in Deutschland zuständig ist, wenn aus Profitdenken wider Wohl und Gesundheit der gesamten Bevölke­rung an einer durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse als lebensgefährlich einzustufenden Behandlungspraxis festgehalten wird.

Wir sind davon überzeugt, dass das Ignorieren der vorliegenden Fakten für die Entscheidungsträger strafrechtliche Konsequenzen haben muss.

Die unwiderlegbaren Beweise der Gefährlichkeit oben genannter Zahnmetalle sind der dem Generalbundesanwalt vorliegenden Straf­anzeige beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen   Dr.med.Dr.med.habil.Max Daunderer

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer!

DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF

Betrifft:       Ihr Schreiben vom 15. Juni 2002

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist wie alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden.

Im Wesentlichen bearbeitet der Generalbundesanwalt Revisionen gegen Erstinstanz Strafurteile der Land- und Oberlandesgerichte und führt die Ermittlungen in dem Gerichtsverfassungsgesetz besonders bestimmten Staatsschutzstrafsachen.

Aus Ihrer Sachdarstellung ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte f in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat nach §§ 81 ff. oder § 129 a

Ich bin daher nicht in der Lage, auf Ihr Schreiben etwas zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

(Schalk)

 

Herrn

Bundeskanzler Gerhard Schröder Bundeskanzleramt Willi Brandt Str. l  10557 Berlin

Todesfälle durch Zahnmetalle (Amalgam, Gold, Palladium)

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

bitte teilen Sie uns mit, wer in Deutschland zuständig ist, wenn aus Profitdenken wider Wohl und Gesundheit der gesamten Bevölke­rung an einer durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse als le­bensgefährlich einzustufenden Behandlungspraxis festgehalten wird

Wir sinn davon überzeugt, dass das Ignorieren der vorliegenden Fakten für die Entscheidungsträger strafrechtliche Konsequenzen haben muss.

Die unwiderlegbaren Beweise der Gefährlichkeit oben genannter Zahnmetalle sind der dem Generalbundesanwalt vorliegenden Strafanzeige beigefügt.

 

 

2. Juni 2002         Umweltbundesamt                  Herrn Dr. Dieter Helm Pf.33 00 22                   14191 Berlin

Palladium und Autoimmunkrankheiten Sehr geehrter Herr Kollege Helm,

der Alleinautor des sechsbändigen "Handbuches der Umweltgifte" bin ich. Alle zitierten Stellen stammen von meinen tausenden eigenen Fällen aus der Praxis und des Giftnotrufes.

Die exakte Auswertung entnehmen Sie bitte der Dissertation von Elmar Demmel, Weinstr.11, 80333 München, der meine Patientenkartei mit meiner Praxis nach meiner Pensionierung gekauft hatte.

Seit das Bundesforschungsministerium die mit 13 Mio. DM finanzierte Arbeit von Gleichmann am 7.8.95 veröffentlicht hatte, war klar, dass unsere praktischen Erfahrungen der Genese und Heilungs­möglichkeit von Autoimmunkrankheiten nun auch veröffentlicht werden konnten - auch wenn man aus finanziellen Gründen zur Aufrechterhaltung eines florierenden Gesundheitswesens möglichst nicht von Amalgam sprechen durfte.

Sicher ist für die Genese der Entstehung von Autoimmunkrankheiten Amalgam wesentlich wichtiger als Gold und Palladium, da nach unseren Erfahrungen beides dort eingesetzt wird, wo früher Amalgam war.

So fanden wir auch, dass Autoimmunteste erst dann wieder negativ wurden, nachdem wir nach dem Expositionsstop von Palladium auch noch Amalgam mit DMPS ausreichend entgiftet hatten.

Allerdings haben die geheim gehaltenen Versuche von Kemper im Auftrag der Katalysatorindustrie mit Äffen bewiesen, dass Palladium alleine zur Autoimmunkrankheit des Gehirns führt.

Mit freundlichen Grüßen, M. D.

 

 

2. Juli 2002          AZ: 1 AR 455/2002       Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Todesfälle durch Zahnmetalle (Amalgam, Gold, Palladium)

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

bitte teilen Sie uns mit, wer in Deutschland zuständig ist, wen aus Profitdenken wider Wohl und Gesundheit der gesamten Bevölke rung an einer durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse als le­bensgefehrlich einzustufenden Behandlungspraxis festgehalten wi d. Die unwiderlegbaren Beweise der Gefährlichkeit oben genannter Zahnmetalle sind der Ihnen vorliegenden Strafanzeige beigefügt wir sind davon überzeugt, dass das Ignorieren der eorliegendenr Fakten für die Entscheidungsträger strafrechtliche Konseguenze haben muss_

Sehen Sie sich nach Ihren Paragraphen auch nicht in der Lage, unsere Anzeige von tausenden von Todesfällen durch eine fehlen de Rückrufaktion durch Herstellerfirmen an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten?

Den Auftrag unserer Vereinsmitglieder zur Prophylaxe von unseren Vergiftungsfällen sehen wir hiermit als erfüllt an. Mit freundlichen Grüßen, M. D.

 

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

vielen Dank für Ihren Brief vom 29. Juni 2002 an den Bundespräsidenten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass er Ihnen aufgrund der Fülle der ihn täglich erreichenden Zuschriften nicht persönlich antworten kann.

Der Bundespräsident steht selber nicht in Regierungsverantwortung und verfügt nicht über ein Cicsetzesinitiativrecht. Ich habe eine Kopie Ihres Briefes, Ihr Einverständnis unterstellend, mit der Bitte um Prüfung an das innerhalb der Bundesregierung federführende Bundesministerium für Gesundheit gesandt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen von dort direkt mitgeteilt werden. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Auch das Bundespräsidialamt wird eine Kopie der Stellungnahme des Ministeriums erhalten, geht hier in die Beratung des Bundespräsidenten mit ein.

Mit freundlichen Grüßen

Schreiben von der EU             Dr. Hans-Jürgen Wolff            DG SANCO G/2/MIUMS/cch D(2002) 720262

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

Für Ihren Brief vom 28. Mai an die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, in dem Sie Ihr Interesse an Forschung zu den möglichen Gesundheitsfolgen von Amalgamfüllungen äußern, möchte ich Ihnen danken.

Ich habe mir erlaubt Ihre Anfrage an den zuständigen Kollegen, Herrn Generaldirektor Colasanti (Generaldirektion Unternehmen), weiterzuleiten.

Mit freundlichem Gruß,

Robert J. COLEMAIN`