Streifenlegen wie Eiterzähne ziehen, Bakteriologie, reine Kassenleistung

Auch wenn viele Zahnärzte vorher infolge ihrer miserablen Uni-Ausbildung Eiterzähne noch nicht erkennen, ist die gesamte Eiterentfernung eine Kassenleistung. Anlass für Kassenärzte ist eine schwere Herderkrankung und der Hinweis auf einen Eiterherd unter Zähnen. So wurden unter unzähligen tausenden  Zähnen unter denen wir Hinweise auf Eiter fanden, stets im Labor in einem bakteriologischen Abstrich ein stark krankmachendes Bakterium gefunden, das niemals ohne kieferchirurgische Intervention und ohne Antibiotikum in die Eiterhöhle ausgeheilt wäre. Unbehandelt würde der Patient Alzheimer oder Krebs bekommen.

Dieser Unstand entspricht den kassenärztlichen Kriterien „zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich“. Damit muss die gesamte Behandlung auf Krankenschein abgerechnet werden und kein Schritt darf privatärztlich abgerechnet werden.

 

Dies wurde von höchster Stelle in einem Fall (E.H.) bestätigt:

1)     Einer schwerkranken Patientin mit rundum vereiterten Zähnen wurde von der Krankenkasse das Zähneziehen im Behandlungsplan genehmigt.

2)     Das Streifenwechseln im ersten Kiefer wurde am Wohnort vom Zahnarzt auf Kassenkosten durchgeführt. Beim zweiten Kiefer im nächsten Quartal sagte er der Patientin, jetzt müsse sie das wochenlange Streifenziehen selbst bezahlen, er verlange nur den Kassensatz. Dann erhielt die Patientin eine Rechnung über 1600,- DM zum 2,5fachen Satz. Die Krankenkasse rief den Zahnarzt an. Dort sagte die Sprechstundenhilfe, dass die Salbensteifen nach Eiter gerochen hätten und notwendig war. Eiter wurde auch in der Bakteriologie nachgewiesen.

Zähneknirschend zog der Zahnarzt die Privatrechnung zurück und rechnete auf Kasse ab.

 

Durch die unsinnige Mengenregel dürfen Zahnärzte dies nur bei einem kleinen Prozentsatz ihrer Patienten durchführen, sonst werden sie wegen Unwirtschaftlichkeit  von der kassenärztlichen Vereinigung bestraft

– wie im Kindergarten – ein unwürdiger Umgang mit Akademikern.