2010 Sauerstoff Voraussetzung zur Amalgamentfernung

Sauerstoffgabe für den Patienten ist die wichtigste Voraussetzung für einen Zahnarzt, der nicht seine Patienten mit den hochgefährlichen Quecksilberwolken während des Herausbohrens irreversibel vergiften will. Eingeatmetes Quecksilber kann nicht rechtzeitig aus dem Gehirn entfernt werden ehe es eventuell tödliche Komplikationen entfaltet. Die anderen Schutzmaßnahmen für den Patienten wie Kofferdam, langsame Turbine und Wasserkühlung sind eher sekundär. Der Schutz durch Einatmen von reinem Sauerstoff über die Nasensonde mit 6 Litern pro Minute bringt einen 80% Schutz vor einer akuten Quecksilbervergiftung. http://www.oxyparat.de/

Da Zahnärzte für die vorausgegangene örtliche Betäubung für einen eventuellen anaphylaktischen Schock Sauerstoff bereithalten müssen, ist es ein leichtes, ihn auch für die Amalgamentfernung zu verwenden.

Zahnärzte nennen die Amalgamentfernung „Amalgamsanierung“, d.h. Amalgam macht krank und durch seine Entfernung geschieht die Genesung, die „Sanierung“!

Wenn sich ein Patient nach einer Amalgamentfernung ohne Sauerstoffgabe schlecht fühlt, sollte er sofort die zusätzliche Hirnvergiftung durch die eingeatmeten Quecksilberdämpfe nachweisen und aufgrund der Messergebnisse den Zahnarzt schadenersatzpflichtig machen. Die Gegengiftbehandlung ist nur mit DMSA sinnvoll und eilt extrem. Nur in den ersten Tagen ist mit einer effektiven Entgiftung zu rechen. Man muss:

  1. Ein MR des Kopfes ohne Metallischem Kontrastmittel Gadolineum machen
  2. Ein DMSA Spritzentest mit Messung der Ausscheidung im Urin und Stuhl (eine Stunde, dritter Stuhl)
  3. Epikutantest auf alle zehn Amalgam Bestandteile und Metaboliten
  4. Exaktes Protokoll wann war was mit Zeugen (!)

durchführen.

Wenn man erst dann, wenn die Hirnsymptome durch die unnötige zusätzliche Vergiftung aufgetreten sind, die Behandlung beginnt, dann ist alles zu spät, denn dann ist Quecksilber irreversibel in den Hirnzellen eingebaut und nicht mehr daraus zu entfernen. Die Hälfte des Giftes wird erst nach 30 Jahren, der Halbwertzeit, wieder frei gegeben.

Ein Zahnarzt, der Amalgam entfernt ohne 6 Liter Sauerstoff über die Nase zu geben, handelt grob fahrlässig und falsch und begeht damit eine fahrlässige Körperverletzung. Er ist damit Schadenersatzpflichtig. Zahnärzte weiden sich an diesem Risiko und halten Amalgamvergiftete für unfähig, sich zu wehren, halten sie für Masochisten. Nur weil sich alle alles gefallen lassen, halten die Zahnärzte Amalgamlegen für das größte und sicherste Geschäft der Zahnmedizin. Früher konnten die Kranken die iatrogene Schädigung durch den Zahnarzt nicht nachweisen, heute ist das ganz anders.