Röntgenbilder:

Röntgenärzte geben grundsätzlich Röntgenbilder dem Patienten mit zur Weitergabe an seinen anfordernden Arzt.

Zahnärzte geben einem Privatpatienten ein OPT mit, wenn es nicht mehr für deie Behandlung nötig ist.

Kassen-Zahnärzte geben nie ein OPT dem Patienten, wenn darin ein durch sie verursachter Kunstfehler geoffenbart wird.

Eine Nichtherausgabe eines OPT ist daher stets ein Hinweis auf einen zu vertuschenden Fehler und man sollte schleunigst ein neues anfertigen.

Wenn ein fremder Zahnarzt für den Hausarzt ein OPT zur Herdsuche bei Kassenpatienten anfertigt, muss der Zahnarzt unbedingt in seiner Kartei dokumentieren, wer das Bild aufbewahrt, um sich nicht dem Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs aus zusetzen, wenn er kontrolliert wird.

Zahnärzte, die früher deswegen wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt wurden, werden stets eine Röntgenkopie anfertigen. Universitätskliniken und Röntgenärzte fertigen Ärzten Kopien stets kostenlos.

Kliniken geben Röntgenbilder ungern heraus wegen Personalengpässen im Archiv.

Wenn ein weiterbehandelnder Arzt ein Röntgenbild anfordert, erhät er es stets promt und kostenlos.

Polizei und Staatsanwalt können jederzeit Röntgenbilder beschlagnahmen bei Verdacht auf Körperverletzung oder Verletzung der Aufklärungspflicht.

Moderne Zahnärzte haben die Röntgenbilder auf Computer gespeichert. Jederzeit können davon Kopien auf CD oder Diskette angefertigt und ausgedruckt werden.

Bald wird der Machtkampf ums Röntgenbild der Vergangenheit angehören!