§ Richter – Irrtum ist stets folgenlos

Richter sind die Halbgötter in schwarz. Ein offensichtlicher Irrtum ist stets folgenlos. Dies musste ich als Kassenarzt erleben. Ein Patient meinte fälschlich, ich hätte mich beim Zusammenzählen seiner Rechnung inklusive Steigerungsfaktor verrechnet. Der Richter nahm seinen Taschenrechner und kam auf eine neue Summe. Er verurteilte mich auf Nichtbezahlung der 500,- DM, Ich rief ihn später an. Er meinte, es „tut mir leid, aber die geringe Summe ist nicht revisionsfähig. Ein guter Bürger könne mit Falschurteilen leben.“

Seither weiß ich:

Jedermann muss selbst alle Beweise seines Falles explizit und laienverständlich möglichst frühzeitig dem Gericht darlegen.