Psychiatrieeinweisung umgewandelt

Sehr geehrter Herr Dr.Daunderer,

mein Zahnarzt ließ mich in die Psychiatrie einweisen, weil er meinte, es gäbe keine Elektrosensibilität, ich sei „verrückt“.

Die Polizei brachte mich in die geschlossene Psychiatrie. Bei der Aufnahme unterschrieb ich, dass ich mit der geschlossenen Station einverstanden sei. Dann konnten sie keine Zwangsverwahrung beantragen. Das hatte mir ein wartender  anderer Angehöriger geraten. Als ich die fürchterlichen Hilfeschreie auf der geschlossenen Station hörte, lehnte ich dort die Aufnahme aber ab. Die Ärzte ließen mich anstandslos gehen, da „nun keine Verwahrungsmöglichkeit mehr bestand“ und ich fuhr mit dem Taxi heim.