Privatversicherte wechseln in günstigere Tarife

Genauso gut versichert für weniger Geld.

Garcia wies ihn auf ein Gesetz hin, das sperrig klingt und noch immer ziemlich unbekannt ist. Das aber jeder Privatversicherte kennen sollte. In Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetztes steht:

Der Versicherungsnehmer [kann] vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz [...] annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif [...] höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag [...] verlangen.

Versteckt im sperrigen Gesetztestext folgt der entscheidende Satz:

Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Das heißt übersetzt: Jeder Privatversicherte hat das Recht, in einen Tarif seines Anbieters zu wechseln, der im Zweifel mehr Leistungen bietet und gleichzeitig günstiger ist. Falls er Vorerkrankungen hat, kann er die zusätzlichen Leistungen ausschließen und damit einen Risikozuschlag vermeiden. Die Formel lautet: Genauso gut versichert für weniger Geld.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,730643,00.html