Beamte müssen keine Praxisgebühr zahlen

 Die Praxisgebühr für Beamte ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen rechtswidrig. Für eine Eigenleistung in Höhe von zehn Euro im Quartal, wie sie auch gesetzlich Versicherte zahlen müssen, gebe es keine rechtliche Grundlage, so das Gericht.

Beamte in Deutschland sind privat krankenversichert. Dennoch mussten sie oft  eine Praxisgebühr entrichten VG Göttingen, Urteil vom 26.02.2008, Az: 3 A 277/07)