59.Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme gehört dem Patienten:

 

Jedes Röntgenbild gehört rechtlich gesehen dem Patienten. Theoretisch könnte er die Herausgabe zur Behandlung über die Funkstreife verlangen.

 

Nur hat derjenige, der das Bild mit der Krankenkasse abrechnet die Pflicht, sich zu notieren, wer das Bild aufbewahrt, damit er nicht wegen Abrechnungsbetrug angezeigt werden kann, "er hätte nie ein Röntgenbild gemacht, nur abgerechnet."

 

Einfachhalber sagen Zahnärzte, das Bild gehöre ihnen.

Privatpatienten, die ihr Bild selber zahlen, erhalten das Röntgenbild immer mit.

 

Wenn ein Zahnarzt hört, dass jemand das Bild bewertet, gibt er es ungern heraus, wenn darin ein Kunstfehler dokumentiert wird, wie überstopfte Wurzel nach der Wurzelfüllung, abgebrochener Bohrer, Amalgamsplitter in deer Schleimhaut u.v.a.