Nahrungsmittel IgG Abrechnunghinweise  EBM

 Die Abrechnung der Allergenpanels erfolgt nach  EBM-Nummer

32429 Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline

mit mindestens 20 deklarierten Allergenen auf einem vorgefertigten Reagenzträger

und Differenzierung nach Einzelallergenen.

Es dürfen bis zu zwei Panels im Behandlungsfall durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung weiterer Allergene in Einzelbestimmung

(Nrn. 32426, 32427) oder als vorgefertigte Reagenzienträger mit mehreren deklarierten Allergenen

(Nrn. 32149, 32428) am selben Behandlungstag bzw. aus derselben Serumprobe nicht zulässig ist.

 TOX-Labor, Bremen 0421-20720