2007 Nahrungsergänzungsmittel nur Plunder

Vom Gesetz her darf als Nahrungsergänzungsmittel nur wirkungsloser Plunder verkauft werden – wie Algen, Koriander oder Noni -, denn wenn in irgendeiner Studie nachgewiesen worden wäre, dass eine Wirkung vorliegt, dann müsste die Substanz unter den strengen Kautelen des Arzneimittelgesetzes auf den Markt kommen. So geschah dies mit dem Unkraut Johanniskraut, das an jedem Wegrand wächst und das wegen seiner enormen Immunstimulanz und daher antidepressiven Wirkung sogar von jeder Kasse bezahlt wird. Nur der Tee ist frei.

Unglaublich unverschämt ist die Behauptung, dass eine Substanz eine „Entgiftung“ fördern würde. Das ist absoluter Betrug!

Jede Substanz, die eine Wirkung entfaltet, hat auch eine – möglicherweise  tödliche – Nebenwirkung.

So ist bei Johanniskraut die Sonnenallergieneigung zu beachten.

In zahlreichen Studien wurde bewiesen, dass – nur bei immungeschädigten Umweltvergifteten- die antidepressive Wirkung wesentlich effektiver ist als die von allen übrigen Antidepressiva.

(Auszug aus meiner neuen Biografie)