Musikdownloader und Internetbetrüger ohne Chance mit IP Adressen

Die IP-Adresse ist nicht geeignet den Verursacher/User zu identifizieren. Zum Einen werden die Daten von den Internet-Providern gelöscht bevor mittels gerichtlichem Bescheid diese Informationen zur Verfügung gestellt werden, zum Anderen ist damit ggf. der Rechner, aber nicht der Benutzer identifiziert. Dies ist nämlich dann unmöglich, wenn der Rechner in einem Haushalt von mehreren Personen genutzt wird. Zuletzt möchte ich in diesem Zusammenhang auch einmal darauf hinweisen, dass allfällige Rechnungen, Mahnungen und Inkasseandrohungen von dubiosen Internet-Betrügern getrost ignoriert und gelöscht werden können. Niemand sollte sich einschüchtern lassen. Eine Reaktion ist nur dann ein Muss, wenn per Einschreiben ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft. Diesem innert 14 Tagen widersprechen und die Sache hat sich in der Regel erledigt. Weiteres auch unter www.computerbetrug.de

Trotzdem gibt es in Deutschland Abmahnanwälte, die IP-Adressen von Musikdownloadern bei den Providern ausforschen lassen und daraus dann ihre Abmahnungen verschicken. Freilich, auf Prozesse lassen sie sich meist nicht ein. http://hartgeld.com/it-security.htm