Münchner Modell Lehrbuchbeispiel für Strafvereitelung

Das Münchner Modell geht ein in das Lehrbuch für Strafverteidiger als Musterbeispiel, wie ein findiger Verteidiger einer Pharmafirma, gegen die ermittelt wird wegen 450 000 Todesfällen alljährlich und in der die Hauptverantwortlichen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen rechnen müssen, alles Unbill erspart.

Hierzu gehören folgende Tricks:

1.    Gleich eine Summe aus der Portokasse an gemeinnützige Einrichtungen schicken.

2.    Die bisherige Studie an Todesfällen, die den Zusammenhang eindeutig bewies im Nachhinein honorieren. Der somit Bestochene kann nun nicht mehr gegen die Täter aussagen.

3.    Alle potentiell gefährlichen Gutachter ausschalten mit Geldern, die als „Studie“ deklariert werden.

4.    Hierzu ist erforderlich Universitätsprofessoren einzubinden, die als Fachidioten durchaus keinerlei Ahnung von der Materie haben dürfen. Am wichtigsten sind Psychologen oder Psychiater, die alles als Patienten bedingt ansehen. Wenn ein Toxikologe dabei ist, am besten einer, der behauptet, „eine chronische Vergiftung gibt es nicht“.

5.    Eine Studienanordnung muss unbedingt die Organschäden ausschließen, die gifttypisch sind.

6.    Auf keinen Fall offensichtlich Kranke in die Studie aufnehmen, die währenddessen sterben könnten.

7.    Möglichst keine sinnvolle Behandlung, damit sicher keinerlei Besserung von dem eigenen Medikament eintritt.

8.    Verschleppungstaktik extrem ausüben: von der Anklage bis zur Veröffentlichung möglichst 20 Jahre untätig warten.

9.   Als Ergebnis muss herauskommen, dass der Patient selber schuld ist an seiner Krankheit, die Pharmafirma völlig unschuldig ist und der Kranke ein Wichtigtuer sei.

10.         Die Ergebnisse so veröffentlichen, dass als Verursacher jeder Name eingesetzt werden kann, z.B. statt Quecksilber Tabak.