Lügen durch Weglassen BGH-Urteil

Eine bewusst unvollständige Berichterstattung ehrenrühriger Art ist rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu bewerten.

Az: VI ZR 204/04

http://www.transparenz-direct.de/DotNetNuke/Portals/0/V1.0-TranD_KapQDMeinungsfreiheit.pdf