1982 Lederspray Gutachten gewonnen

Bei einem Vortrag, den ich in Koblenz gehalten hatte, fragte ein Hausarzt, ob die exzessive Anwendung eines Ledersprays eine MS (Multiple Sklerose) auslösen kann. Er habe eine Patientin die daran litt. Ich meinte, dies noch nicht gehört zu haben, aber man sollte den Fall untersuchen - insbesondere den genauen Inhalt des verwendeten Sprays identifizieren.

Sofort sandte der Arzt mir die Originaldose zu. Mit der Herstellungsnummer sandte ich eine Anfrage an die Herstellerfirma mit der Bitte um die exakte Zusammensetzung. Als Antwort erhielt ich einen nichts sagenden Brief  mit der angeblichen Zusammensetzung (später als falsch erkannten Angabe ohne Methylbromid) und dem Angebot der aus unerklärlichen Gründen geschädigten Patientin 5.000 DM Entschädigung zu zahlen.

Daraufhin sagte ich dem Hausarzt: „Da steckt sicher viel mehr dahinter. Ich würde eine Strafanzeige zur Abklärung machen.“ Bisher kannte man nur die akute Lungenschädigung durch Einatmen eines Methylbromid-haltigen  Ledersprays.

Der Staatsanwalt fand heraus, dass 300.000 Dosen mit dem hochgiftigen Methylbromid, das Anlass für viele Lungenödeme war, offiziell nach Spanien verkauft und wieder zurückgegeben und letztlich  in Deutschland heimlich verkauft worden waren.

In der Gerichtsverhandlung wurde die Firma vom besten Strafverteidiger, dem Professor, der das Handbuch für Strafverteidiger geschrieben hatte, verteidigt. Er hatte die Firma Grünenthal nach 20.000 embryonal geschädigten, schwer missgebildeten Kindern vor einer Strafe bewahrt und eine läppische Abfindung der noch lebenden Opfer angeboten. Sein Fachberater war mein früherer Chef, der Klinische Toxikologe Prof. Max von Clarmann, der mich provokativ ins Kreuzverhör nahm. Ich müsse mich festlegen, welche der 3 Giftkomponenten des Spray für die unmittelbar danach auftretende schwere MS (Multiple Sklerose), die die Patientin in den Rollstuhl zwang, verantwortlich war.

Ich erklärte vor Gericht, dass erst die Kombinationswirkung zu der vorhersehbaren schweren Nervenläsion geführt hatte.

Das Gericht schloss sich dem voll an und verurteilte die Herstellerfirma zu 100.000 DM Schadensersatz und Übernahme aller Folgekosten. Die alte Rezeptur wurde vom Gericht nicht zur Sprache gebracht, sie wurde als Joker für eine eventuelle Revision vor dem Bundesgerichtshof, zu der es aber nie kam, zurückgehalten.

Die betroffene Patientin ließ ihre unzähligen Amalgamfüllungen leider nicht entfernen, „um ihre Entschädigung nicht  zu verlieren“.

Amalgam potenziert die Allergie auf andere Umweltgifte, hier dem giftigen Lederspray.