Lebensversicherungsversicherer müssen nachzahlen

Falls Sie in den letzten Jahren einen Lebensversicherungsvertrag gekündigt haben, können Sie von den Versicherungsgesellschaften nachträglich Geld verlangen. Dies basiert auf einem Gerichtsurteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2009.

Die drei großen Versicherungsunternehmen Hamburg-Mannheimer, Deutscher Ring und Generali (Volksfürsorge) haben Vertragsklauseln in ihren Kapitallebensversicherungen, die nun für unwirksam erklärt wurden.

Der Kläger, die Hamburger Verbraucherzentrale, sieht für etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt haben, die Möglichkeit, einen Nachschlag zu verlangen, weil die Rückkaufswerte zu niedrig angesetzt seien. Insgesamt werden die dadurch entstehenden Forderungen um die 12 Milliarden Euro betragen.

Die Verbraucherzentrale bietet im Internet Musterbriefe für Erstattungsansprüche an (http://www.vzhh.de/). „Betroffene sollten sofort ihre Ansprüche anmelden“, rät die Verbraucherzentrale. Wer kündigt, könne etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückfordern, so die Verbraucherzentrale. Liege die Kündigung schon länger zurück, sei ein Nachschlag fällig. Überdies sei ein Stornoabzug - eine Art Kündigungsstrafe - nicht mehr erlaubt. http://www.krisenvorsorge.com/