Kündigung bei Krankheit

 

Bei einer vorher vom Hausarzt ausführlich attestierten Krankheit oder bei „Mobbing“ kann man kündigen ohne die dreimonatige Sperrfrist beim Arbeitsamt zu erhalten.

Im Kündigungsschreiben  sollte nur „aus persönlichen Gründen“ stehen. Falls „aus Krankheits-Gründen“ steht, hat man evtl. unnötige Probleme mit dem nächsten Arbeitgeber.

Die exakten Kündigungsgründe (aus dem ärztlichen Attest) erfährt der Arbeitgeber nur in einem Arbeitsgerichtsprozess, den er vermeidet, wenn seine unrechtsmäßigen Praktiken drohen, diskutiert zu werden.

Exakte kostenlose juristische Auskunft erhält man über die Hotline 0180 5615003 (BM Wirtschaft und Arbeit).