2004 § Kindstod Plötzlicher­ ist Mord auf Krankenschein             

Das jahrelange Ignorieren der wissenschaftlichen Arbeit von Keim, wonach 78 Säuglinge im Plötzlichen Kindstod an einer Amalgamvergiftung durch die Mutter starben, ist infolge der Heimtücke des Verheimlichens, dem charakteristischen Merkmal, als Mord einzustufen. Dieser ist als besonders schwerwiegend zu betrachten, da er auf Anordnung der Krankenkassen als Pflichtversorgung von Kassenpatienten im Volk als besonders hinterhältig empfunden wird. Niemand erwartet, dass eine Pflichtversorgung solch ungeheuere Folgen haben kann.

 

Da Zahnärzte immer stets betonen, dass beim Amalgam „das Kosten-Nutzen-Verhältnis“ besonders günstig sei, werden sie wohl erst zum normalen Denken bereit sein, wenn sie für alle Kosten der Amalgamschäden aufkommen müssen.

Da dies für alle Vermögensschäden eines mutwillig Geschädigten gilt, kann der Tag nicht allzu fern sein, an dem diese Milliardenrechnung den Zahnärzten zugestellt wird. Natürlich ist der Wert der verstorbenen Kinder entsprechend unserer Einschätzung von Kindern fast Null, aber die übrigen Gesundheitskosten sind immens.

 

So wie beim Rauchen dürfen die tausend Fakten erst dann auf den Tisch gelegt werden, wenn der Vergiftungsstrom gestoppt ist. Aber dann!!

(Auszug aus meiner neuen Biografie)