Honig darf nicht mehr mit Gülle vergiftet werden

Honig darf als tierisches Lebensmittel keine Pestizidrückstände, Antibiotika oder Güllebakterien enthalten.

In Deutschland werden jedoch mehr als 50 verschiedene Pestizide und in vielen Proben Cocktails aus mehreren Giften nachgewiesen. Auch „Biohonig“ ist hiervon nicht frei, solange die Bienen nicht gelernt haben konventionelle Agrarflächen zu meiden.

Es besteht anscheinend ein großes Interesse beim deutschen Bauernverband, dass diese Tatsachen nicht durch die Imkerverbände und andere Landwirtschaftsvereine reklamiert werden. Der Deutsche Imkerbund wird aufgrund seiner Integration im deutschen Bauernverband und diversen Zuwendungen von demselben daher niemals Imker sondern vorrangig die Landwirte vertreten, wie man es dort seit Jahren tut.

Die deutschen Bieneninstitute erhalten neben den Länderimkerverbänden genau die EU-Subventionen, die laut Gesetz für die Subventionierung der gewerblichen Imker im Sinne eines Exportausgleiches für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen sind. Dennoch verweigern die Bieneninstitute die Aufgabe, für die Sie ursprünglich eingerichtet wurden, nämlich die Untersuchung von Bienenschäden aufgrund von Pestizidbelastung zu gewährleisten. Stattdessen führt man dort im Sinne der Agrarlobby einseitige pathologische Untersuchungen durch und weigert sich Untersuchungen auf subletale und letale Bienenvergiftungen durchzuführen.

Die Imker unserer Verbände erklären mehrheitlich, dass eine Koexistenz von Imkerei und konventioneller Landwirtschaft mittlerweile unmöglich geworden ist und die Bienenprodukte aufgrund bedenklicher Kontamination durch Pestizide und Güllebakterien zunehmend nicht mehr verkäuflich sind. Wenn Imkerverbände aufgrund Ihrer Abhängigkeit zum deutschen Bauernverband diese existentiellen und folgenreichen Missstände weiter ausklammern, wird der Verbraucher im Bezug auf die Qualität der Bienenprodukte getäuscht.

Der Umweltbund e.V. fordert daher die Gewährleistung der staatlichen Kontrollorgane für unbelastete Bienenprodukte und umfangreiche Kontrollen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Der Einsatz von Pestiziden in Deutschland ist mehrheitlich nicht mit dem Pflanzenschutzgesetz vereinbar. Diejenigen, die sich um das drittwichtigste Haustier der Menschen kümmern und damit unentgeltliche Bestäubungsleistung und Arterhaltung in den Naturkreisläufen gewährleisten, durch einen korrumpierten Apparat derart fertig zu machen, ist ein weiterer Beweis für die Kurzsichtigkeit der verantwortlichen Politiker bei Bund und Ländern.

V.i.S.d.P.

Manfred Gerber, Umweltbund e.V.

www.umweltbund.de

Baden Württemberg 2011:

Gülleausbringung auf von Bienen besuchte Flächen ist in Deutschland gute fachliche Praxis. Der hier gesammelte Nektar verwandelt alle weiteren Bienenprodukte zu Sondermüll.