Helfer in Gefahr

 

Stets, wenn jemand ernstlich zu erkranken droht, sind die fachkundigen Helfer selbst in größter Gefahr durch den Kranken. Junge „Wasserwachtler“  müssen als erstes lernen, dass sie nie zu einem Ertrinkenden ins Wasser springen dürfen, er würde sich um ihren Hals klammern, sie erwürgen und unters Wasser ziehen.

Ebenso verhalten sich Vergiftete. Sie rufen ihre vermeintlichen Helfer nachts und am Sonntag an und verlangen eine sofortige Hilfe – obwohl sie wissen, dass zu dieser Zeit nichts möglich ist und nichts eilt.

Sie schreiben unendlich lange Briefe und telefonieren stundenlang mit allen möglichen Leuten, die ähnlich heißen wie der vermutete Helfer. Ich hatte einen namensgleichen Vetter im Ärzteverlag, der bis zu seinem Tod fast jeden Sonntag nachmittags  stundenlange Gespräche von Vergifteten geduldig über sich ergehen lassen musste. Sein ständiger Hinweis, dass er berufsfremd sei, bewahrte ihn nicht vor einer Telefon- und Briefflut. Ähnlich ging es allen meinen Familienangehörigen bis sie bei der Heirat jeweils die Familiennahmen ihrer Partner angenommen hatten.

Empfohlene Ärzte wurden akribisch durchleuchtet, ob sie alles wüssten, was zur klinischen Toxikologie gehört. Es wurde nicht das als wohltuend gelobt, was sie schon wussten, sondern sadistisch nach Wissenslücken geforscht und sie deswegen widerlich bloßgestellt. Die ihnen zustehende Bezahlung wurde ihnen in der Regel verweigert. Dies nahm so krasse Formen an, dass sich die gesamte Ärzteschaft heute weigert, Vergiftete zu behandeln.

 

Noch übler wurde den Zahnärzten mitgespielt. Zunächst wurde bei ihnen fürchterlich gejammert, dass niemand für Vergiftete bereitstünde. Den Eiter- und Allergienachweis erbrachten die Patienten aus Kostengründen nicht.

Nach der Behandlung verweigerten sie die Bezahlung. Ja, sie zeigten sogar ihren Zahnarzt wegen Körperverletzung an und wollten einen hohen Schadensersatz.

 

Allen war gemeinsam:

  1. Sie trieben den Zahnarzt zur Eile an.
  2. Sie hatten kein Geld mehr durch vorherige unsinnige Therapien.
  3. Sie hatten einen klagewilligen Rechtsanwalt, der vorher stets bei den Tätern gescheitert war.

 

Bei solchen Patienten ist höchste Vorsicht geboten! Wenn ein Patient einen Rechtsanwalt hat, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich dieser mit dem letzten Helfer befasst. Die Flut der arbeitslosen Rechtsanwälte ist so groß, dass sich Helfer davor in höchste Acht nehmen müssen.

Nur eine von mehreren Seiten abgesegnete Hilfe ist unter diesen Umständen möglich.

In den 60er Jahren rieten die ärztlichen Standesorganisationen von einer Esten Hilfe am Unfallort durch Ärzte ab. Damals war es Mode, nach jeder Arzthilfe zu klagen, denn „irgendetwas hatte er womöglich falsch gemacht.“ Ärzte nahmen daraufhin alle Berufskennzeichen von ihren Privatautos weg. Schlagartig gingen alle Geldhaie leer aus. Dann gab es Notarztwagen, Rettungshubschrauber und eine Versicherung aller Ersthelfer.

 

Jeder Helfer muss vor jeder Hilfe eines chronisch Vergifteten zunächst abklären:

  1. Welche objektiven Beweise sind erforderlich für

a)      Gift

b)      Giftaufnahme

c)      Giftwirkung

  1. Welche Maßnahmen sind gegen eine nachgewiesene Vergiftung erforderlich:

a)      Expositionsstop

b)      Giftentfernung

c)      Warnung vor dem Gift

  1. Von Vergifteten darf ein Helfer nie Dank erwarten und muss stets mit Widrigkeiten

rechnen.

Wir haben lange recherchiert bei dutzenden früheren Helfern, warum sie sich von den chronisch Vergifteten angewidert abgewandt hatten.

Obige Fakten muss jeder Helfer vorher kennen, um sich nicht sein eigenes Leben aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft ruinieren zu lassen.

Eine Gefahr, die man kennt, ist entschärft.