Gutachtenpraxis vom Sozialgericht

Patientenbericht:

„...Seit 8 Jahren klage ich beim Sozialgericht bzw. Landessozialgericht gegen die AOK wegen ausstehenden Krankengeldes während meiner attestierten Arbeitsunfähigkeit.

Das Sozialgericht unternahm in 4 Jahren zur Klärung des Sachverhaltes folgendes:

 

 

Das Landessozialgericht unternahm bisher folgende Aktivitäten:

 

·        Nach 6 Jahren wurde das erste Gutachten in Auftrag gegeben, aber nicht an einen Arzt, sondern ich wurde in eine zahnärztliche Praxis einbestellt, wobei dies vorher nicht erwähnt wurde, sondern lediglich von einem „Facharzt“, „Dr.  und einem „ärztlichen Gutachten“ die Rede war.

·        Dies erfolgte nachdem das Gericht Arztunterlagen angefordert hatte, aus denen hervorging, dass ich wegen meinen starken Allergien auf Zahnarztmaterialen bereits die Behandlung beim Zahnarzt abbrechen musste, weil ich die Praxis nicht mehr betreten konnte.

·        Der Gutachter, Zahnarzt Dr.Ba... hatte vom Gericht den Auftrag nach einer persönlichen Untersuchung festzustellen, ob ich vor 6 Jahren (!!!) krank war. Was die AOK während der gesamten strittigen Zeit versäumt hatte, sollte nach 6 Jahren nachgeholt werden.

·        Zum Termin legte ich dem Zahnarzt zahlreiche Befundkopien vor. Als er die krankhaften Befunde durchgesehen hatte verweigerte er eine Empfangsbestätigung.

·        Daraufhin (u.a.) teilte ich ihm mit, dass ich ihn wegen Befangenheit ablehnen muss.

 

Die AOK hatte es trotz Forderung meiner Hausärztin versäumt mich während des gesamten strittigen Zeitraumes auch nur ein einziges Mal persönlich begutachten zu lassen. Und ich muss als Patient die Fehler der AOK jetzt seit 8 Jahren ohne Hilfe ausbaden.“

L 1 KR 59/02