Grünes Rezept für nicht erstattungsfähige Arzneimittel

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Seit 2004, als die neue Gesundheitsreform in Kraft trat, bezahlen die Krankenkassen im Regelfall nicht mehr für rezeptfreie Arzneimittel. Kassenpatienten müssen diese meist recht preiswerten Arzneimittel seitdem zu hundert Prozent selbst bezahlen. Nur für Kinder bis einschließlich zwölf Jahren und in Ausnahmefällen bei besonders schweren Krankheiten können rezeptfreie Arzneimittel auf dem Kassenrezept verordnet werden. Dennoch sind diese Medikamente nachweislich wirksam – und haben immer noch einen hohen Stellenwert in der ärztlichen Therapie.

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/default.aspx?sid=535089