2010 Giftausscheidung Nachweis elementares Gesetz

Der Nachweis der Giftausscheidung im Urin ist das absolute Muss vor jeder Entgiftungstherapie.

Jedermann muss dies sofort nachholen!

(Tox Labor PF 33 06 50, T.0421-20720, alle Kassen)

Dies ist unbedingt bei der ersten Anwendung nötig, weil sicher sein muss:

  1.  dass eine Vergiftung vorliegt,
  2.  dass das verwendete Mittel auch dieses Gift ausscheidet
  3.  dass noch eine erhöhte Giftausscheidung möglich ist
  4.  dass nicht nur eine Allergie vorliegt
  5.  dass die Ausscheidung nicht blockiert ist
  6. dass die Krankenkasse die Behandlung zahlen kann.

Eine Behandlung von Vergiftungen mit Hilfsmitteln ohne den Nachweis der Giftausscheidung ist gefährlich und falsch!