§ Gerichtsurteil genießt keinen Urheberrechtsschutz

Nach deutschem Urheberrcht ist ein Urteil ein amtliches Werk, das keinen Urheberrechtsschutz genießt  ( $ 5 UrhG).

Lediglich der allgemeine Persönlichkeitsschutz erfordert eine anonymisierte Fassung der Patienten-Krankheitsgeschichte.

Sinngemäß gilt dies auch für Krankheits- Kasuistiken (Falldarstellungen).

Dr.Thomas-M.Seibert,29.4.1994 Holzschutzmittelurteil