Gericht rügt langes Verfahren

Bewohner eines Altersheims können nicht acht Jahre und sieben Monate auf ein Urteil warten. Die-se Auffassung vertrat der Europäische Menschrechtsgerichtshof in Straßburg In einem jetzt ergangenen Urteil. In dem Fall hatten Altenheim-Bewohner in Caen in Frankreich gegen die Anhebung der Pflege- und Unterkunftstarif um 22 Prozent geklagt. Bis zu einer endgültigen Ent-scheidung dauerte es acht Jahre und sie-ben Monate. Das war in den Augen der Straßburger Richter ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein rasches und faires Gerichtsverfahren. Sie sprachen den Klägern umgerechnet rund 12000 Mark Schadener-satz zu (EGU Az.: 40868/98).