Fürsorgepflichtverletzung durch Zahnärzte, Wiedergutmachung

1989 hatten wir vor dem Kunstfehler, trotz der immensen bekannten Gefahren neue Amalgamfüllungen zu legen, gewarnt.

Außer läppischen Verharmlosungen ist nichts erfolgt.

 Weiterhin wurden pro Jahr ca.3 Millionen neue Giftplomben gelegt, d.h. etwa 30.000 kg flüssiges Quecksilber (anfangs 40.000 jährlich, zuletzt 20.000) in den Kopf von Kranken, Allergikern und zukünftigen Müttern gestopft.

Trotz unserer ernsten Warnungen vor den Gesundheitsgefahren wurden über 50 Millionen neue Quecksilbervergiftungen in deutschen Köpfen geschaffen.

 

 Da jeder weiß, dass kein Gift aus dem Kieferknochen schonend und effektiv entfernt werden kann, ist klar, dass diese Massenvergiftung ungeheuere

·        gesundheitliche,

·        finanzielle und

·        moralische Folgen nach sich zieht.

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Unter Beachtung der Fürsorgepflicht eines Arztes für seine Kranken muss man von einem unverantwortlichen Tun ausgehen, dessen Folgen jedermann von vornherein bekannt waren.

Zumindest an die moralische Pflicht der Wiedergutmachung sollte man die Verantwortlichen erinnern. Über eine Finanzierung sollten sich die Geschädigten keinerlei Sorgen machen.

Das Mindeste ist eine rein kassenärztliche Versorgung mit Keramikkronen bei eiterfreien Zähnen von Amalgamvergifteten und

die kassenärztliche Entgiftung mit DMSA-Ampullen inclusive Labornachweis. kostenlose Hirntrainingskurse zur Alzheimerprophylaxe.

 Natürlich dürfen diese Kranken keine weitere schädliche Zahnbehandlung bekommen – wie Implantate.