§ Für Gutachter gilt ebenfalls die Altersgrenze

Niedergelassene Ärzte, die auch als Gutachter tätig sind, müssen auch bei dieser Tätigkeit Altersgrenzen hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg bekräftigt. Es bestätigte kürzlich die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Az: / L 25/07