Führerscheinentzug nicht ohne Urteil

Ist der Führerschein in Gefahr, weil zum Beispiel ein gefährlicher Unfall verursacht wurde? Dann sollten man wissen: Die Führerscheinbehörden dürfen Autofahrern die Fahrerlaubnis nicht entziehen, bevor nicht ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Nach einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 B 10371/06) müssen die Behörden abwarten, ob das Strafgericht den Betroffenen für ungeeignet hält, ein Fahrzeug zu steuern. Um widersprüchliche Entscheidungen von Strafgerichten und Führerscheinämtern zu vermeiden, muß dem Strafverfahren der Vorrang eingeräumt werden.