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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz

 

 

Gesch.-Z.            III - 370 II Sch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9. August 1993

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     Durchwahl: 310

   (0228) 8 19 95-

 

 

 

 

Frau

E S

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betr.: Datenschutzrechtliche Eingabe

      

 

Bezug: 1. Mein Schreiben vom 26.03.1993

       2. Telefongespräch zwischen

         

       3. Schreiben von vom 03.05.1993

 

Anlg.: - 1 –

 

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

 

nachfolgend möchte ich Sie über den gegenwärtigen Stand der da-tenschutzrechtlichen Klärung der vorliegenden Eingabesache in-formieren. Aus dem mit der Bundesausführungsbehörde für Unfall-versicherung geführten Schriftwechsel hat sich ergeben, dass die über Frau Schmidt geführten Verwaltungsakten sich seit dem 16.04.1993 bei Herrn Prof. Dr. Wolf, Abteilung Toxikologie der Universität Ulm, zur Begutachtung nach Aktenlage befinden.

 

Im Hinblick auf das von Prof. Dr. L nach Aktenlage er-stellte Gutachten habe ich die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung gebeten, dieses Gutachten von Herrn Prof. Dr. unverzüglich zurückzufordern, falls es an diesen übersandt worden sein sollte, und dieses Exemplar sowie alle weiteren in Dateien oder Akten des Unfallversicherungsträgers gespeicherten Mehrfertigungen/Kopien dieses Gutachtens gem. §§ 84, 79 Abs. 1 SGB X i.V.m. §§ 20 Abs. 3 bis 5 BDSG zu sperren und mir unver-züglich über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

 

Nach endgültiger Klärung des Sachverhalts werde ich meine ab-schließende datenschutzrechtliche Wertung vornehmen und sie auch Ihnen mitteilen.

 

Hinsichtlich des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Übersendung der über Frau S geführten Verwaltungsakten, habe ich mit gleicher Post der Bundesausführungsbehörde für Un-fallversicherung meine Auffassung mitgeteilt. Kopie dieses Schreibens füge ich zu Ihrer Information bei.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag