2000 § Eiterzähne ignorieren ist unterlassene Hilfeleistung

Ein Zahnarzt, der Eiterzähne ignoriert, begeht eine Unterlassene Hilfeleistung und riskiert stündlich den Tod seines Patienten.

Niemand erkennt mit dem bloßen Auge Eiter, sondern nur mit

·        einer Lupe im Spotlicht

·        bei maximaler Vergrößerung im Computerbild

·        im dreidimensionalen CT

·        mit radioaktiver Markierung

·        Laborabstrich auf Eitergifte (Putreszin)

 

Der mittelalterliche Kältereiztest sagt nur aus, ob eine Wurzel schon vom Eiter zerfressen ist - die zweite kann noch funktionieren.

Eindeutig ist die Antwort, wenn man hört

·        die Krankasse zahlt zu wenig

·        für Implantate bekomme ich das Hundertfache.

 

Falls der Zahnarzt ohne eingehende röntgenologische und Labor – Diagnostik die Entfernung des Eiters ablehnt, muss man ihm später darüber eine Aktennotiz per Einschreiben und Rückschein zusende. Wenn er nicht widerspricht und eine Nachschau anbietet ist das für später oder nach dem Tod für Erben der Beleg für eine Schadensersatzforderung.

Man darf nicht vergessen, dass daran alljährlich 80 000 Bundesbürger an einer Sepsis (Blutvergiftung) sterben. Sportler und Manager sind am meisten gefährdet.

 

Das gleiche gilt dafür, dass der Zahnarzt nicht auf Überweisungsschein die Art der Bakterien im Labor hat über eine Anzüchtung bestimmen lassen oder gar die Eiterwunde zugenäht hat, sodass keine Heilung möglich ist.

Der Patient hat viele Möglichkeiten, um an sein Recht zu gelangen.

Die ureigenste Aufgabe eines Zahnarztes ist, Eiter vollständig aus dem Kiefer zu entfernen. Die heute übliche ausschließliche Schönheitschirurgie bleibt nur Hobby.

(Auszug aus meiner neuen Biografie)