DMSA und DMPS  bei Vergiftungen verschreibungspflichtig für Kassenärzte

DMSA UND DMPS sind ein lebensnotwendiges Gegengift bei Vergiftungen u.a. mit Quecksilber.

Bei Vergiftungssymptomen des Nervensystems mit Aufregung, Zittern oder bei Nierenschäden und Quecksilber im Mund muss der Hausarzt es auf Kassenrezept verschreiben und sofort applizieren. Da die heutige Medizin keine chronische Vergiftung kennt, braucht der Arzt auch keine Laborteste abwarten ehe er das Gegengift anwendet. Der klinische Erfolg danach und der Nachweis einer erhöhten Urinausscheidung nach der Gegengiftgabe entscheidet darüber, ob das Gegengift erneut auf Kasse gegeben werden muss und in welchen Abständen.

Die Laboruntersuchung auf Quecksilber nach der Gegengiftgabe hat auch auf einem kassenärztlichen Überweisungsschein zu erfolgen.

Kassenärzte dürfen nur etwa bei 5% ihrer Patienten eine Spezialbehandlung durchführen. Wenn sie es öfter machen, gilt dies als „unwirtschaftlich“ und es wird ihnen vom Honorar als „Fehler“ abgezogen.

 Wenn sie es sehr oft machen, riskieren sie ihre Kassenzulassung. Nur ein Klinischer Toxikologe darf  bei jedem Patienten DMSA oder DMPS auf Kassenkosten verordnen. Umweltärzte dürfen es nicht öfter auf Kassenkosten machen als Landärzte. Man muss daher zu Ärzten gehen, die DMSA möglichst nur einmal im Jahr verschreiben.

 

Wenn ein Arzt DMPS, das er für nicht notwendig erachtet, auf Privatrezept verschreibt, muss er die Laboruntersuchung auch privat durchführen lassen und bestätigt damit für alle, dass er diese Behandlungsform für nicht notwendig erachtet („Wunschbehandlung“). Die Krankenkassen dürfen dies nachträglich nicht erstatten.

Wunschbehandlungen sind reine Privatleistungen aus eigener Tasche!