2008
DMSA-Gesetze 
1. Nie eine Gegengift-Gabe ohne Messung der
Giftausscheidung 
(1. Mal MEA und organisches Quecksilber). 
2. Bei Amalgam nur einmalig vor oder unmittelbar nach der 
Sanierung  spritzen ( keine Infusion). 
3. Nur DMSA darf bei gleichzeitig vorhandenem Palladium
als Antidot 
gegeben
werden! 
4. Nur eine wiederholte DMSA-Spritze in den Muskel wenn 
    a. die
Urinausscheidung von Hg über 50 µg/g Creatinin, 
    b. die Amalgam-
und Kiefersanierung abgeschlossen ist, 
    c. ein
Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist. 
5. Nur eine wiederholte Gabe von DMSA Kapseln, wenn 
    a. die
Stuhlausscheidung von Hg über 10 µg/kg liegt, 
    b. die
Amalgamsanierung abgeschlossen ist. 
6. Bei Fortbestehen der Vergiftungssymptome des Gehirns
sechsmal 
an einer geöffneten DMSA-Ampulle schnüffeln, falls 
    a. die Amalgam-
und Kiefersanierung abgeschlossen ist, 
    b. die
Vergiftungssymptome bedrohlich sind (Schizophrenie, ASL), 
    c. ein
Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist. 
7. Bei nachgewiesener Autoimmunerkrankung durch Amalgam bei
jedem 
DMSA-Schnüffeln die Giftausscheidung im 3. Stuhl messen
(Hg 
muß über 5 µg/kg liegen) . 
8. Die DMSA-Therapie benötigt keinerlei weitere
Entgiftungs- 
Maßnahme, insbesondere keine Spurenelemente,
Organtherapeutika 
u.a. DMSA ist auch bei schweren Hirn-Vergiftungen die 
einzige Entgiftung, solange die Niere noch arbeitet. 
9. Bei jeder Gegengiftbehandlung immer bedenken, daß die 
Vermeidung einer erneuten Giftaufnahme 
insbesondere
bei einer chronischen Vergiftung mit einer Allergie auf das Gift und 
evtl. einer daraus entstandenen Autoimmunerkrankung
wichtiger 
als eine Gegengiftbehandlung sind. 
10.Die Kasse zahlt die
DMSA-Therapie nur, wenn man nie vom heiligen Amalgam redet, sondern von
Quecksilber (besser Hg und Cu, die Schalterbeamte ohnehin nicht kennen).
(Zusatz
zu meiner neuen Biografie)