DGAUM-Zertifizierung

Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner e. V. (dbu) zur DGAUM-Zertifizierung des Dachverbandes der Arbeitsmediziner


In letzter Zeit häuft es sich, dass in einem sozialrechtlichen Verfahren mit Berufs-genossenschaften, Gutachter nur nach der DGAUM-Zertifizierung des Arbeits-medizinischen Berufsverbandes zugelassen werden.

Der dbu stellt hierzu fest, dass es sich bei der DGAUM um eine nicht von staatlicher Stelle festgelegten Zertifizierung, sondern lediglich um eine Qualifizierungs-maßnahme der Mitglieder des Arbeitsmedizinischen Berufsverbandes handelt.

Es ist widersinnig, ausschließlich nicht praktizierende Ärzte, wie es die Arbeits-mediziner darstellen, mit der Begutachtung von möglichen berufsbedingten Erkrankungen zu beauftragen und praktizierende Umweltmediziner auszuschließen. Dies wird der Situation der im besonderem Maße durch Chemikalien belasteten Arbeitnehmer nicht gerecht, da in der Sicht dieser Disziplin nur ein begrenzter Teil wichtiger Aspekte berücksichtigt wird. Der Anspruch einer "Begutachtungshoheit" einer einzelnen Fachrichtung wird der Notwendigkeit einer pluralen Auseinandersetzung mit den anstehenden Problemen auch auf Gutachterebene nicht gerecht. Der dbu lehnt diese Bestrebungen auf das Schärfste ab.


Würzburg, 1. August 2003




Dr. med. Kurt E. Müller --- Dr. med. Peter Ohnsorge
1. Vorsitzender des dbu --- geschäftsführendes Vorstandsmitglied