Botox dürfen Zahnärzte nicht spritzen

 

Zahnärzte dürfen Gesichts- und Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botox-Spritzen behandeln. Das Unterspritzen solcher Falten sei von der zahnärztlichen Approbation nicht gedeckt. Laut Zahnheilkundegesetz seien Zahnärzte nur berechtigt, Mund, Kiefer und Zähne zu behandeln. Das Gericht wies damit die Klage einer Zahnärztin aus Bielefeld gegen die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

VG Münster, Urteil vom 19.04.2011, Az: 7 K 338/09