Berufskrankheit kann mehrere Ursachen haben

Eine Berufskrankheit kann auch dann entschädigt werden, wenn sie auf verschiedene Tätigkeiten und Ursachen zurückgeht. Nach einem schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel muss der Versicherte dann nicht nachweisen, welches die wesentliche Ursache ist.

Der Kläger arbeitete in der DDR zunächst als Bauarbeiter, danach als Bergmann und schließlich von 1962 bis 1990 als Auslieferungsfahrer im Kohlehandel. Bei der letzten Tätigkeit hatte er täglich bis zu sechs Tonnen Kohle zu schleppen.

Zudem war er als Fahrer des Kohlelasters starken vertikalen Schwingungen ausgesetzt. Auch nach der Wiedervereinigung arbeitete er noch als Kraftfahrer. Seit 1996 war er wegen einer Lumboischialgie arbeitsunfähig krank. Die Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen lehnte eine Entschädigung als Berufskrankheit ab, weil das Leiden nicht allein auf die Arbeit als Kraftfahrer zurückgehe.

Wie das BSG entschied, muss die Berufsgenossenschaft aber zahlen: Lendenwirbelleiden seien eine anerkannte Berufskrankheit. Im konkreten Fall gehe sie vermutlich kombiniert auf das Tragen schwerer Lasten und auf die Ganzkörperschwingungen im Lkw zurück.

Dass die "Verursachungsanteile" nicht zu quantifizieren seien und eine der Tätigkeiten alleine möglicherweise gar nicht zu der Krankheit geführt hätte, "hindert ihre Anerkennung nicht, wenn wie hier die beiden schädlichen Einwirkungen wechselseitig als mitursächlich anzusehen sind", urteilten die Kasseler Richter.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 2 U 9/05 R         Ärzte Zeitung 29.3.07