Beratungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung durch nicht zugelassenen Arzt

 

 

Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Februar 2007 -  L 4 KR 78/05

Vorinstanz: Sozialgericht Braunschweig - S 6 KR 93/02

Normen:
§ 14 SGB I; § 13 Abs 3 Satz 1, § 27 Abs 1 SGB V

Suchworte:
ärztliche Behandlung; Beratung; Beratungsfehler; Bescheid; Herstellungsanspruch; stereotaktische Konvergenzbestrahlung

nichtamtlicher Leitsatz:
Beantragt eine Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kosten einer Behandlung (hier: Kosten der stereotaktischen Konvergenzbestrahlung bei Hirnmetastasen) durch einen nicht zugelassenen Arzt und ist nach dem Krankheitsverlauf davon auszugehen, dass eine weitere Behandlung erforderlich werden kann, trifft die Krankenkasse eine Beratungspflicht. Sie muss der Versicherten mitteilen, bei welchem Vertragsarzt bzw. in welchem Krankenhaus die Methode zu Lasten der Krankenkasse erbracht wird. Unterlässt die Krankenkasse die Beratung, verletzt sie ihre Pflichten mit der Folge eines Herstellungsanspruches der Versicherten.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext:  L 4 KR 78/05 (Beratungspflicht der Krankenkasse)